Durch Alter, Krankheit oder einen Unfall kann es passieren, dass Sie sich nicht mehr allein versorgen können. Sobald solch ein Zustand eingetreten ist, können Sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen, postalisch oder digital. Im nächsten Schritt erfolgt eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) oder MEDICPROOF (Medizinischer Dienst der Privaten). Diese Dienste bewerten Ihr Wohnumfeld sowie Ihre Pflegesituation. Nach der Bewertung der Pflegebedürftigkeit, erhalten sie einen der fünf Pflegegrade.
Pflegegeld wird bei häuslicher Pflege als Aufwandsentschädigung für die Pflegeperson gewährt. Ausbezahlt wird die Leistung entweder auf das Konto der Pflegebedürftigen oder an eine von ihnen bevollmächtigte Person. Pflegesachleistungen decken die Kosten für Leistungen von ambulanten Pflegediensten oder anderweitigen pflegerelevanten Pflegedienstleistern.
Weiter unten finden Sie eine genaue Auflistung der zur Verfügung stehenden Leistungen nach dem SGB XI.
Pflegehilfsmittel dienen dazu, Verbrauchsgüter der Pflege zu finanzieren. Beispiele hierfür sind Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettunterlagen, Hygienetücher und Einwegspritzen. Alle fünf Pflegegrade erhalten die gleiche Leistung mit 40€ monatlich (während Corona wurde der Betrag auf 60€ erhöht).
Die Rechnungsstellung wird komplett von uns übernommen, sofern Sie das wünschen. Im Regelfall senden wir der Pflegekasse den von Ihnen unterschriebenen Leistungsnachweis in Verbindung mit einer Rechnung zu. Dadurch müssen Sie sich um nichts kümmern. Alternativ können wir aber auch die Rechnung direkt an Sie stellen und sie fordern den Rechnungsbetrag von der in Anspruch genommenen Leistung von der Pflegekasse ein und bezahlen in Vorkasse.